Teilnahmebedingungen (AGB)
1. Anmeldung:
Für die Teilnahme an den Kursen und dem Personal Training ist eine schriftliche Anmeldung des Kunden erforderlich. Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars bei YOGA-EINHEIT HAMBURG – Gisela Matthiessen – gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Das Anmeldeformular kann online ausgefüllt werden, mit der Unterschrift eingescannt und per E-Mail, Fax oder Post an YOGA-EINHEIT HAMBURG zugesandt oder auch vor Ort ausgehändigt werden.
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung ist die Teilnahme am Training verbindlich und der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Beitrags und bestätigt, dass er diese Teilnahmebedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigungs-Mail.
2. Preise/ Zahlung:
Der Teilnahmebetrag richtet sich nach der jeweils gültigen und auf der Homepage von YOGA-EINHEIT HAMBURG veröffentlichten Preisliste. Die genannten Kursgebühren sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die vollständige Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Der volle Kursbetrag muss spätestens 7 (sieben) Tage vor Kursbeginn eingezahlt/überwiesen sein. Ist die Zahlung eingegangen, wird für den Kunden ein Platz in dem von ihm gebuchten Kurs reserviert. In Ausnahmefällen kann die gesamte Kursgebühr auch am ersten Kurstag in bar entrichtet werden.
3. Abo's/ Leistungen:
Die in der Preisliste ausgewiesenen Beträge berechtigen zur ausschließlichen Nutzung der vereinbarten Leistung innerhalb der festgelegten Laufzeit.
Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der festgelegten Laufzeit und können nicht ausbezahlt werden. Abo's gelten ohne Ausnahme für alle Klassen des offenen Kursprogramms.
4. Stornierung/ Rücktrittsrecht:
Die verbindlich getätigte Anmeldung eines Abo's kann bis zu 36 Stunden schriftlich vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Danach sind 50 Prozent des Abo's zu entrichten und fällig. Bei Nichterscheinen ist der vollständig gebuchte Abo-Preis fällig und zu entrichten.
Sollte der Kunde aus gesundheitlichen Gründen am kompletten Kurs nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, einen späteren Kurs zu buchen. Die Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attests bei Krankheit ist in jedem Fall Voraussetzung. Für noch nicht in Anspruch genommene Kurseinheiten kann ein Gutschein ausgestellt werden. Diese Regelung gilt nur für komplette Kurse/Abo's.
Sollte der Kunde innerhalb eines bereits gebuchten und begonnenen Kurses aus gesundheitlichen Gründen nicht oder zum Teil nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung des gebuchten Kurses bis maximal vier Wochen pro Kalenderjahr zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Personal Training: Gebuchte Personal Trainings (Einzelkursus) können bis 24 Stunden schriftlich vor dem vereinbarten Trainingstermin kostenfrei storniert werden. Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Betrag der Einheit ist zu entrichten und fällig.
5. Versäumte Stunden:
Nicht in Anspruch genommene Kursstunden können auch in einem anderen Kurs innerhalb der gebuchten Laufzeit nachgeholt werden. Eine Verrechnung versäumter Stunden mit dem Kursbeitrag oder die Anrechnung auf einen späteren Kurs ist nicht möglich.
YOGA-EINHEIT HAMBURG ist berechtigt, einmal jährlich Betriebsferien durchzuführen, in denen YOGA-EINHEIT HAMBURG geschlossen ist. Im Falle eines gebuchten Kursus kann der Kunde verlangen, dass sich sein Vertrag um den Zeitraum dieser Schließung unentgeltlich verlängert.
Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die YOGA-EINHEIT HAMBURG nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz.
6. Ruhezeiten:
Bei einer Urlaubs- und/oder Geschäftsreise ab zwei Wochen ist die Einrichtung einer Ruhezeit möglich, dies gilt bis zu maximal vier Wochen im Kalenderjahr. Die schriftliche, mindestens 14 Tage vorherige Ankündigung ist hierfür Voraussetzung. In allen genannten Ruhezeitfällen gilt: Um die pausierten Wochen/Monate verlängert sich die Vertragslaufzeit beitragsfrei. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.
7. Ausfall von Trainingseinheiten:
Sofern wegen Abwesenheiten (Krankheit, Urlaub etc.) der Kursleiterin Trainingseinheiten ausfallen müssen, wird ein Ersatztermin festgelegt. Bei laufenden Kursen werden ausgefallene Einheiten am Kurs-Ende nachgeholt. YOGA-EINHEIT HAMBURG behält sich Kursleiterwechsel und Vertretungen für einzelne Kursstunden vor.
8. Haftung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kursteilnehmer/innen übernehmen die Verantwortung für ihre Gesundheit. Alle Verletzungen und Unfälle sind aus versicherungsrechtlichen Gründen unverzüglich der Kursleitung mitzuteilen. Nachträgliche Meldungen werden von der Versicherung nicht berücksichtigt. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Sollte der Kunde körperliche oder psychische Beschwerden haben oder eine Schwangerschaft vorliegen, muss der Kunde vor Trainingsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung von einem Arzt oder Therapeuten vorlegen. Bei Erkrankungen ist die Teilnahme nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den behandelnden Arzt möglich. Der Kunde bescheinigt mit seiner Unterschrift, dass er sportgesund ist.
Der Yogaunterricht ersetzt keinen Arzt- oder Heilpraktikerbesuch.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen/Inventar des Kunden/Studios, insbesondere von Yogamatten, Kleidung, Wertgegenständen und Geld, wird die Haftung ausgeschlossen. Schäden, die der Kunde an YOGA-EINHEIT HAMBURG verursacht, sind vom Kunden zu ersetzen. In allen Fällen, in denen YOGA-EINHEIT HAMBURG abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet YOGA-EINHEIT HAMBURG nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
9. Datenschutz, Gerichtstand, Teilnichtigkeit:
YOGA-EINHEIT HAMBURG ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß §§ 20, 28 BDSG sowie den relevanten Bestimmungen der DSGVO zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung und dergleichen sind der YOGA-EINHEIT-HAMBURG vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Für die Vertrags- und sonstigen Rechtsbeziehungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen YOGA-EINHEIT HAMBURG und dem Kunden gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Hamburg.
Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen YOGA-EINHEIT HAMBURG und dem Kunden zu vereinbaren.
10. Information
Bitte sei spätestens 15 Minuten vor Beginn der Yogastunde da, wir beginnen pünktlich.
Mit Beginn der Yogastunde ist die Tür geschlossen und ein Einlass ist nicht mehr möglich.
Für die Yogapraxis empfehle ich bequeme Kleidung.
Bitte 2 Stunden vor der Yogastunde keine große Mahlzeit einnehmen.
Warme Kleidung (Pulli, Socken oder Ähnliches) für die Anfangs- und Endentspannung bitte mitbringen.
Bitte keine starken Düfte tragen.
11. Corona
Wenn Du Dich nicht wohlfühlst, bleibe bitte zu Hause.
Nach Betreten des Studios bitte die Hände waschen oder desinfizieren.
Alle Materialien des Studios, auch Matten, können wieder benutzt werden.
Für die Teilnahme an den Kursen und dem Personal Training ist eine schriftliche Anmeldung des Kunden erforderlich. Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars bei YOGA-EINHEIT HAMBURG – Gisela Matthiessen – gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Das Anmeldeformular kann online ausgefüllt werden, mit der Unterschrift eingescannt und per E-Mail, Fax oder Post an YOGA-EINHEIT HAMBURG zugesandt oder auch vor Ort ausgehändigt werden.
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung ist die Teilnahme am Training verbindlich und der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Beitrags und bestätigt, dass er diese Teilnahmebedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigungs-Mail.
2. Preise/ Zahlung:
Der Teilnahmebetrag richtet sich nach der jeweils gültigen und auf der Homepage von YOGA-EINHEIT HAMBURG veröffentlichten Preisliste. Die genannten Kursgebühren sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die vollständige Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Der volle Kursbetrag muss spätestens 7 (sieben) Tage vor Kursbeginn eingezahlt/überwiesen sein. Ist die Zahlung eingegangen, wird für den Kunden ein Platz in dem von ihm gebuchten Kurs reserviert. In Ausnahmefällen kann die gesamte Kursgebühr auch am ersten Kurstag in bar entrichtet werden.
3. Abo's/ Leistungen:
Die in der Preisliste ausgewiesenen Beträge berechtigen zur ausschließlichen Nutzung der vereinbarten Leistung innerhalb der festgelegten Laufzeit.
Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der festgelegten Laufzeit und können nicht ausbezahlt werden. Abo's gelten ohne Ausnahme für alle Klassen des offenen Kursprogramms.
4. Stornierung/ Rücktrittsrecht:
Die verbindlich getätigte Anmeldung eines Abo's kann bis zu 36 Stunden schriftlich vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Danach sind 50 Prozent des Abo's zu entrichten und fällig. Bei Nichterscheinen ist der vollständig gebuchte Abo-Preis fällig und zu entrichten.
Sollte der Kunde aus gesundheitlichen Gründen am kompletten Kurs nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, einen späteren Kurs zu buchen. Die Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attests bei Krankheit ist in jedem Fall Voraussetzung. Für noch nicht in Anspruch genommene Kurseinheiten kann ein Gutschein ausgestellt werden. Diese Regelung gilt nur für komplette Kurse/Abo's.
Sollte der Kunde innerhalb eines bereits gebuchten und begonnenen Kurses aus gesundheitlichen Gründen nicht oder zum Teil nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung des gebuchten Kurses bis maximal vier Wochen pro Kalenderjahr zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Personal Training: Gebuchte Personal Trainings (Einzelkursus) können bis 24 Stunden schriftlich vor dem vereinbarten Trainingstermin kostenfrei storniert werden. Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und der volle Betrag der Einheit ist zu entrichten und fällig.
5. Versäumte Stunden:
Nicht in Anspruch genommene Kursstunden können auch in einem anderen Kurs innerhalb der gebuchten Laufzeit nachgeholt werden. Eine Verrechnung versäumter Stunden mit dem Kursbeitrag oder die Anrechnung auf einen späteren Kurs ist nicht möglich.
YOGA-EINHEIT HAMBURG ist berechtigt, einmal jährlich Betriebsferien durchzuführen, in denen YOGA-EINHEIT HAMBURG geschlossen ist. Im Falle eines gebuchten Kursus kann der Kunde verlangen, dass sich sein Vertrag um den Zeitraum dieser Schließung unentgeltlich verlängert.
Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die YOGA-EINHEIT HAMBURG nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz.
6. Ruhezeiten:
Bei einer Urlaubs- und/oder Geschäftsreise ab zwei Wochen ist die Einrichtung einer Ruhezeit möglich, dies gilt bis zu maximal vier Wochen im Kalenderjahr. Die schriftliche, mindestens 14 Tage vorherige Ankündigung ist hierfür Voraussetzung. In allen genannten Ruhezeitfällen gilt: Um die pausierten Wochen/Monate verlängert sich die Vertragslaufzeit beitragsfrei. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.
7. Ausfall von Trainingseinheiten:
Sofern wegen Abwesenheiten (Krankheit, Urlaub etc.) der Kursleiterin Trainingseinheiten ausfallen müssen, wird ein Ersatztermin festgelegt. Bei laufenden Kursen werden ausgefallene Einheiten am Kurs-Ende nachgeholt. YOGA-EINHEIT HAMBURG behält sich Kursleiterwechsel und Vertretungen für einzelne Kursstunden vor.
8. Haftung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kursteilnehmer/innen übernehmen die Verantwortung für ihre Gesundheit. Alle Verletzungen und Unfälle sind aus versicherungsrechtlichen Gründen unverzüglich der Kursleitung mitzuteilen. Nachträgliche Meldungen werden von der Versicherung nicht berücksichtigt. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Sollte der Kunde körperliche oder psychische Beschwerden haben oder eine Schwangerschaft vorliegen, muss der Kunde vor Trainingsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung von einem Arzt oder Therapeuten vorlegen. Bei Erkrankungen ist die Teilnahme nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den behandelnden Arzt möglich. Der Kunde bescheinigt mit seiner Unterschrift, dass er sportgesund ist.
Der Yogaunterricht ersetzt keinen Arzt- oder Heilpraktikerbesuch.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen/Inventar des Kunden/Studios, insbesondere von Yogamatten, Kleidung, Wertgegenständen und Geld, wird die Haftung ausgeschlossen. Schäden, die der Kunde an YOGA-EINHEIT HAMBURG verursacht, sind vom Kunden zu ersetzen. In allen Fällen, in denen YOGA-EINHEIT HAMBURG abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet YOGA-EINHEIT HAMBURG nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
9. Datenschutz, Gerichtstand, Teilnichtigkeit:
YOGA-EINHEIT HAMBURG ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß §§ 20, 28 BDSG sowie den relevanten Bestimmungen der DSGVO zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung und dergleichen sind der YOGA-EINHEIT-HAMBURG vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Für die Vertrags- und sonstigen Rechtsbeziehungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen YOGA-EINHEIT HAMBURG und dem Kunden gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Hamburg.
Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen YOGA-EINHEIT HAMBURG und dem Kunden zu vereinbaren.
10. Information
Bitte sei spätestens 15 Minuten vor Beginn der Yogastunde da, wir beginnen pünktlich.
Mit Beginn der Yogastunde ist die Tür geschlossen und ein Einlass ist nicht mehr möglich.
Für die Yogapraxis empfehle ich bequeme Kleidung.
Bitte 2 Stunden vor der Yogastunde keine große Mahlzeit einnehmen.
Warme Kleidung (Pulli, Socken oder Ähnliches) für die Anfangs- und Endentspannung bitte mitbringen.
Bitte keine starken Düfte tragen.
11. Corona
Wenn Du Dich nicht wohlfühlst, bleibe bitte zu Hause.
Nach Betreten des Studios bitte die Hände waschen oder desinfizieren.
Alle Materialien des Studios, auch Matten, können wieder benutzt werden.